Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat den Bedarfsplan für Radwege an Landes- und Bundesstraßen in Baden-Württemberg veröffentlicht.

Dieser wurde in Abstimmung mit den Stadt- und Landkreisen sowie den Regierungspräsidien erstellt. Außerdem wurde die Liste der aktuellen Programmaufnahmen in das LGVFG-Rad- und Fußverkehrsprogramm (RuF) veröffentlicht. Davon profitieren auch einige Projekte im Wahlkreis Esslingen.

"Gut, dass das Land konsequent in seine Radinfrastruktur investiert"

Andreas Deuschle erklärt: „Ähnlich wie bei der Priorisierung der Bundes- und Landesstraßenbauprojekte geht es auch beim Bedarfsplan für Radwege um eine transparente, nachvollziehbare Priorisierung. Es ist gut, dass das Land konsequent in seine Radinfrastruktur investiert.“

Projekte entlang der Landesstraßen 1201, 1204 und 1209

Zu den Projekten mit „vordringlichem Bedarf“ gehört der Radweg entlang der Landesstraße 1201 zwischen der Deponie Weißer Stein und Aichschieß. Mit dem Bau wurde Ende 2022 begonnen. Der Radweg schließt eine weitere Lücke im Radwegenetz und soll im Juni 2023 fertiggestellt werden.

Auf der Liste stehen außerdem der Radweg entlang der Landesstraße 1204 von der A8 nach Denkendorf sowie der Radweg parallel zur Landesstraße 1209 von Neuhausen a.d.F. nach Sielmingen.

Als „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ wurden die Projekte entlang der Landesstraße 1205 von Bernhausen nach Wolfschlugen und von Wolfschlugen nach Nürtingen klassifiziert.

Auch der Neckartalradweg in Landesprogramm aufgenommen

In Esslingen wurde der Neckartalradweg zwischen der Rossneckarbrücke und dem historischen Pliensauturm in das Programm des Landes Baden-Württemberg für die Anlage kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) aufgenommen.

Zu den Radschnellverbindungen in der Baulast des Landes, die sich momentan in Planung befinden, gehört auch der Abschnitt der Radschnellverbindung zwischen Esslingen und Reichenbach.

Förderprogramm mit 15 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet

Ziel des LGVFG-Rad- und Fußverkehrsprogramm (RuF) ist, bestehende lückenhafte Radverkehrsnetz attraktiver und sicherer zu gestalten und flächendeckend auszubauen. Das Förderprogramm ist mit 15 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet und wird jährlich im März vom Ministerium für Verkehr fortgeschrieben.

Hinweis: Die Aufnahme der Vorhaben ist nicht mit einer Bewilligung gleichzusetzen. Sie ermöglicht aber den Kommunen die Antragsstellung auf die konkrete Förderung der Maßnahme. Mit der Zustellung des darauffolgenden Förderbescheids können die Kommunen dann die geplanten Projekte umsetzen.

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