Bürgerinnen und Bürger ohne Internet-Affinität, vor allem ältere Menschen, sollen durch die zunehmende Verwaltungsdigitalisierung nicht abgehängt werden. Das hat die Landesregierung Andreas Deuschle versichert.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion hatte eine Anfrage zur nutzerfreundlichen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gestellt. „Es ist wichtig, dass jede und jeder bei Verwaltungsdienstleistungen auch noch persönlich vor Ort Unterstützung bekommen kann. Der analoge Service muss neben den zunehmenden Online-Angeboten erhalten bleiben“, so Deuschle. „Wir müssen bei der Digitalisierung Gas geben und gleichzeitig die gleichberechtigte Teilhabe aller in der Gesellschaft ermöglichen.“ Für bestimmte Nutzergruppen seien analoge Antragsverfahren „bis auf weiteres notwendig“, betont denn auch das CDU-geführte Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen.

"Bürgerhotline" soll helfen, digitale Verwaltungsleistungen zu nutzen!

Zwar soll die digitale Verwaltungsplattform „sevice-bw“ nicht zuletzt dabei helfen, einen ersten Überblick über zuständige Stellen, Verfahrensabläufe oder Kosten zu gewinnen und sich auf den Kontakt mit der Verwaltung vorzubereiten. Doch über die Behördennummer 115 können Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt genauso telefonisch zu allen Fragen rund um die Verwaltung Auskunft bekommen, ohne dabei online sein zu müssen. Auch darauf weist das Innenministerium hin. Diese „Bürgerhotline“ soll laut Beschluss des IT-Planungsrats zu einer tragenden Säule im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung ausgebaut werden und Bürger im Bedarfsfall dabei unterstützen, digitale Verwaltungsleistungen zu nutzen.

Online-Anträge sollen nutzerfreundlich und barrierefrei sein

Schon bei der Entwicklung und Umsetzung der digitalen Verwaltungsleistungen werde aber auf Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit geachtet, heißt es aus dem Ministerium. Sowohl für Antragssteller als auch für Antragsbearbeiter soll das Verfahren reibungslos verlaufen. Langfristig soll es sogar möglich sein, dass Online-Anträge mit bereits in Behörden zur Verfügung stehenden Daten vorausgefüllt werden können, sodass Antragssteller lediglich noch wenige fehlende Daten eingeben müssen. Dies wird die Verfahren zusätzlich erleichtern. „Die Verwaltungsdigitalisierung wird also unterm Strich für weniger Bürokratie sorgen“, so Deuschle. „Online-Anträge sind dann im Vorteil gegenüber analogen (Papier-)Anträgen“, schreibt das Ministerium.

Digitale Verwaltungsleistungen werden immer häufiger genutzt

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) gibt Bund, Ländern und Kommunen vor, bis Ende des Jahres 2022 alle Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Es wird davon ausgegangen, dass im ersten Jahr einer digital bereitgestellten Leistung maximal zwanzig Prozent aller Anträge, die im Vollzugsbereich der jeweiligen Behörden gestellt werden, online über „service-bw“ eingehen. Ebenso wird jedoch erwartet, dass die Online-Anträge in den Folgejahren kontinuierlich ansteigen.

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