Gemeinsam mit seiner CDU-Landtagsfraktion fordert Andreas Deuschle vom Landessozialminister weitergehende Schritte beim Infektionsschutz. Dazu schlägt die CDU im Landtag einen konkreten Maßnahmenmix vor.

Die schnelle Impfstoffentwicklung und der frühe Start der Impfkampagne ist eine historische Leistung, die noch im Herbst 2020 viele nicht für möglich gehalten hätten. "Damit haben wir eine reelle Perspektive zur mittelfristigen Bewältigung der Corona-Pandemie", so Andreas Deuschle.

Nach wir vor viel zu hohe Infektionszahlen sowie neue Virusmutationen erforderten jedoch insbesondere für die verbleibenden Wintermonate ein abgestimmtes Vorgehen mit einem klugen Maßnahmenmix. Deuschle: "Wir müssen sicherstellen, dass wir auch unter anhaltend schwierigen Rahmenbedingungen die wichtigsten Teile unseres wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens am Laufen halten und gleichzeitig die dort betroffenen Menschen bestmöglich schützen können."

Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion zähle zu den notwendigen Maßnahmen neben der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, der Aufrechterhaltung wirksamer und angemessener Kontaktbeschränkungen sowie der schnellstmöglichen Impfung der prioritären Personengruppen vor allem auch eine deutliche Ausweitung der Corona-Testungen und der FFP2-Atemschutzpflicht im Land. Fünf Punkte sind der CDU-Fraktion wichtig, für die sie sich beim grünen Landessozialminister starkmachen will:

1. Eine konsequentere Umsetzung der Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Dazu reicht es nicht, in der Corona-Verordnung neue Anforderungen zu formulieren, sondern der Sozialminister ist auch gefordert, schnell die von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Unterstützungsstrukturen zur Durchführung der Tests bereitzustellen. Dabei sollen, wie vom Bund in der neuen Testverordnung ermöglicht, Apotheken einbezogen werden. Wir dürfen die Einrichtungen mit dieser zentralen Aufgabe nicht allein lassen.

2. Die Einführung von regelmäßig durchgeführten (gruppenbezogenen) Reihentestungen kann ein zusätzlicher Baustein zur sicheren Öffnung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sein. Das Sozialministerium muss dafür die Voraussetzungen schaffen und die Testungen gewährleisten, wenn der Schulbetrieb wieder aufgenommen wird.

3. Entwicklung eines Testkonzepts für Unternehmen, anhand dessen insbesondere kleine und mittelständische Betriebe dabei unterstützt werden können, durch regelmäßige prophylaktische Testungen möglichst auszuschließen, dass Infektionsfälle zu einer Quarantänisierung größerer Teile der Belegschaft führen. Dabei sollten neben den Apotheken auch die ehrenamtlichen Strukturen der Rettungsdienste einbezogen werden.

4. In Österreich gibt es bereits erste Antigentests, die zur Selbstanwendung zugelassen sind. Diese Option muss auch in Baden-Württemberg eröffnet werden. Eine Studie der Uni Heidelberg zeigt nach Aussage der Studienleiterin, dass Selbsttests ein weiterer wichtiger Beitrag zur Pandemie-Eindämmung vor allem für die Phase nach dem Lockdown sein können. Die CDU schlägt vor, dass das Sozialministerium prüft, inwieweit die daraus resultierenden Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Teststrategie des Landes schnellstmöglich genutzt werden können.

5. Die Pflicht zum Tragen eines FFP2-Atemschutzes muss über die bestehenden Regelungen hinaus deutlich erweitert werden. Eine FFP2-Atemschutzpflicht sollte in allen medizinischen und vergleichbaren Einrichtungen, im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel gelten. Darüber hinaus sollte sich die Landesregierung auf Bundes- und europäischer Ebene dafür einsetzen, eine entsprechende Pflicht auch im Fernverkehr (in Fernzügen und in Flugzeugen) einzuführen. Die Beschäftigten in Kinderbetreuungseinrichtungen und in allen Schulen sollten vom Land mit einer ausreichenden Zahl an regulären, CE-zertifizierte FFP2-Atemschutzmasken ausgestattet werden.

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