Im Rahmen der „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ und zu Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan hatte die Ahmadiyya-Gemeinde Esslingen den örtlichen CDU-Landtagsabgeordneten Andreas Deuschle Ende März zur Diskussion „Rassismus im Jahr 2023 – (k)ein Thema“ eingeladen.

Im Forum Esslingen kamen so Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft zusammen, um über mögliche Lösungswege zu diskutieren, wie die Gesellschaft vom Rassismus befreit werden kann.

Diverses Podium im Forum Esslingen
Neben Andreas Deuschle waren die medienbekannte Publizistin Khola Maryam Hübsch, die Sozialarbeiterin Sinem Yüksel, die Leiterin der Esslinger Antidiskriminierungsstelle, Sophia Hartlieb, sowie aus dem Sozialministerium der Leiter des Referats „Interkulturelle Angelegenheiten und Antidiskriminierung“, Dr. Silvan Eppinger, zu Gast.

Bildung und Begegnung Schlüssel im Kampf gegen Rassismus

„Ich bin gerne zu der Veranstaltung der Ahmadiyya-Gemeinde gekommen, um deutlich zu machen, dass es gemeinsame Aufgabe von Staat und Zivilgesellschaft ist, Rassismus und Menschenfeindlichkeit entgegen zu treten“, so Andreas Deuschle. „Ganz nach dem Motto der Ahmadiyya-Gemeinschaft: ,Liebe für alle, Hass für keinen!‘“

Deuschle, der auch migrationspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion ist, erklärte, dass aus seiner Sicht Bildung und Begegnung die Schlüssel im Kampf gegen den Rassismus sind. Die deutsche Mehrheitsgesellschaft habe bei der Integration eine Bring-, Menschen mit anderem kulturellem oder religiösem Hintergrund wiederum eine Holschuld.

Andreas Deuschle beim Fastenbrechen zu Gast

Im Anschluss war Andreas Deuschle beim Fastenbrechen der Gemeinde zu Gast. Die Gemeinschaft der Ahmadiyya gilt als liberal, wenngleich ihre Mitglieder den Islam streng nach den Vorschriften des Koran auslegen. Gewalt wird – auch aufgrund eigener Verfolgungserfahrungen – strikt abgelehnt, der deutsche Rechtsstaat uneingeschränkt anerkannt. Die Ahmadiyya-Gemeinde ist die einzige islamische Religionsgemeinschaft, die in Deutschland den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hat und damit den Kirchen gleichgestellt ist.

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